Ihre Marke muss bestimmte Erfordernisse erfüllen, um eintragungsfähig zu sein. Sie darf insbesondere weder beschreibend noch täuschend sein. Beachten Sie dazu die Informationen auf unserer Website.
Im Eintragungsverfahren werden mögliche Verletzungen älterer Marken und Firmenrechte nicht geprüft. Es liegt an Ihnen, diese Risiken zu klären, zum Beispiel mittels Recherchen.
Falls Sie Ihre Marke auch als Domain-Namen registrieren wollen, empfehlen wir Ihnen, dies gleichzeitig oder vor der Markenanmeldung zu tun. Denn nach der Eingangsprüfung wird Ihre Marke auf Swissreg publiziert, wodurch sie Dritte in unfairer Weise für die Eintragung eines Domain-Namens verwenden könnten.
Markenrecht und -praxis sind komplex. Es kann sich lohnen, für die Markenanmeldung einen Markenberater beizuziehen.
Weitergehende Informationen zum Markeneintragungsverfahren finden Sie auf unserer Website.
Gebühren für die Markenhinterlegung
Hinterlegungsgebühr (Schutzdauer zehn Jahre, verlängerbar) |
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CHF |
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450.00 |
./. Rabatt für elektronische Hinterlegung via etrademark |
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CHF |
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-100.00 |
Klassenzuschlag (ab vierter Klasse, pro Klasse) |
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CHF |
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100.00 |
Gebühr für die beschleunigte Durchführung der Prüfung |
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CHF |
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400.00 |