Priorität
Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Priorität ist, dass zwischen dem Hinterlegungsdatum im Ausland und demjenigen der Schweizer Anmeldung nicht
mehr als 6 Monate liegen. Die Erklärung über die Inanspruchnahme der Priorität kann auch noch 30 Tage nach der Hinterlegung erfolgen. Zudem muss ein
Prioritätsbeleg innerhalb von 6 Monaten seit der Hinterlegung eingereicht werden.