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Markenart - Welche Markenart soll es sein?

Individualmarke

Weitaus die meisten Markenhinterlegungen betreffen Individualmarken. Wie der Name es sagt, geht es bei dieser Markenart um die Marke eines einzelnen Unternehmens, mit der es seine Produkte oder Dienstleistungen von denjenigen der Konkurrenz unterscheidet. Das Unternehmen kann darüber hinaus seine Marke an Geschäftspartner lizenzieren, was in der Regel durch einen schriftlichen Lizenzvertrag geschieht.

Kollektivmarke

Eine Kollektivmarke steht für die Waren oder Dienstleistungen einer Vereinigung von Unternehmen mit dem Ziel, die Zugehörigkeit der Mitglieder zu dieser Vereinigung zu bekunden. Als Inhaber kommen deshalb keinen natürlichen Personen in Frage, sondern nur Vereinigungen. Es ist zwingend ein Reglement einzureichen, welches festlegt, wer der Vereinigung beitreten und somit die Marke gebrauchen kann.

Garantiemarke

Die Garantiemarke wird dazu verwendet, bestimmte Eigenschaften von Produkten (z.B. Qualitätsmerkmale) zu garantieren. Es ist zwingend ein Reglement einzureichen, welches Eigenschaften, Kontrolle sowie Sanktionen für die Marke definiert. Um nicht in Interessenkonflikte zu geraten, darf der Markeninhaber die Marke weder selber gebrauchen noch in irgendeiner wirtschaftlichen Verbindung mit den Markenbenutzern stehen.

Geografische Marke

Als geografische Marke kann z.B. eine registrierte Ursprungsbezeichnung, eine registrierte geografische Angabe oder eine geschützte Weinbezeichnung eingetragen werden. Bei der Anmeldung ist diese Markenart nicht wählbar. Wählen Sie daher die Markenart Individualmarke und geben Sie unter der Rubrik „Allgemeines“ unter „Bemerkungen“ an, dass es sich um eine geografische Marke handelt.