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eTrademark - Hilfe

Klassifikationshilfe

Sie können ein bereits erstelltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in der Klassifikationshilfe auf Übereinstimmung mit der Datenbank des Instituts hin überprüfen.


Prüfergebnis:

Werden Begriffe grün markiert, bedeutet dies, dass sie mit der Datenbank des Instituts übereinstimmen. Erscheint das vollständige Verzeichnis grün, ist die wichtigste Voraussetzung erfüllt, damit Ihr Gesuch in die vorgezogene Markenprüfung kommt. Bestehen in einem solchen Fall keine Schutzhindernisse, wird Ihr Zeichen nach Bezahlung der Hinterlegungsgebühr eingetragen. Stimmt Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit der Datenbank überein, stellen Sie aber in jedem Fall sicher, dass es nicht beanstandet wird.

In gewissen Fällen kommt eine Anmeldung trotz grünem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht in die vorgezogene Markenprüfung. Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich um eine Garantie- oder Kollektivmarke handelt oder wenn eine Priorität beansprucht wird.

Ist ein Begriff orange markiert, heisst das, dass dieser Begriff entweder in dieser Form nicht in der Datenbank des Instituts enthalten ist oder dass er in eine falsche Klasse aufgenommen worden ist. Bitte beachten Sie, dass auch Klammern orange eingefärbt werden, wenn sie gemäss Datenbank nicht Teil eines korrekten Begriffs sind. Auch wenn Ihre Liste orange ist, bzw. orangene Begriffe enthält, kann Ihr Gesuch aber trotzdem angemeldet werden. Ist ein Begriff orange markiert, bedeutet dies auch nicht zwingend, dass er nicht akzeptiert werden kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie vom Institut aufgefordert werden, diesen zu präzisieren bzw. umzuklassieren.

Sind Begriffe rosa markiert, kann dies unterschiedliche Ursachen haben:
  • Mehrfach vorkommende identische Begriffe.
  • Ungültiges Zeichen im Begriff enthalten (%, &, £, $ und dergleichen)
  • Falsche oder fehlende Satzzeichen: Wenn der Klassentext nicht mit einem Punkt endet, so wird der letzte Buchstabe rosa hinterlegt.
  • Mehrere Satzzeichen folgen aufeinander.
  • Mehrere Leerzeichen folgen aufeinander.
  • Leerzeichen vor Satzzeichen.
  • Ungültige Punkte. Punkte sind als Satzzeichen nur erlaubt, wenn es sich um allgemeine Abkürzungen wie etc. oder technische Abkürzungen handelt.
  • Falsche Gross-/Kleinschreibung
  • Wird nach einem Punkt nicht mit einem Grossbuchstaben fortgefahren, wird der erste Buchstabe rosa hinterlegt (z.B. "Hammer. schraube")
  • Ein Begriff wird zwar gefunden, aber nicht mit der identischen Gross-/Kleinschreibung.

Sie können ein bereits erstelltes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis entweder direkt in der Klassifikationshilfe weiter bearbeiten und anschliessend direkt wieder in e-trademark einfügen oder Sie kehren auf die Seite «Waren/Dienstleistungen» zurück und bearbeiten sie dort.