Markentyp - Welches ist Ihre Markenform?
Alle Zeichen, die in der Lage sind die Funktion der Marke als Hinweis auf ein Unternehmen wahrzunehmen, können als Marke hinterlegt werden. Neben
Wörtern, Bildern (Logos) oder Kombinationen daraus, können auch spezielle Markentypen wie dreidimensionale Zeichen oder beispielsweise kurze Melodien als
Markentyp gewählt werden.
Zweidimensionale Marke
Die gängigste Markenform ist die zweidimensionale. Hier unterscheiden wir zwischen
- Wortmarken:
- ein Wort (z.B. Breitling, Ricola),
- ein Slogan (z.B «Redbull verleiht Flügel»),
- eine Buchstaben- und/oder Zahlenkombination (z.B ABB, 501, M0815).
Wortmarken sind alle Wörter in üblicher Gross- und/oder Kleinschreibung. Als Bestandteile von Wortmarken werden grundsätzlich alle auf der
Computertastatur eingebbaren Zeichen angenommen (vgl. ISO-8859-15). Bei der Hinterlegung von Wortmarken müssen Sie
lediglich das gewünschte Zeichen in das dafür vorgesehene Feld eintippen.
- Bildmarken: Das sind zweidimensionale Bilder ohne Wortbestandteile, auch in farbiger Ausgestaltung.
- Kombinierten Marken: Diese bestehen aus Wort und Bild oder grafisch ausgestalteten Schriftzügen, auch in farbiger Ausgestaltung.
Da Bildmarken und kombinierte Wort- Bildmarken grafische Elemente enthalten, welche nicht mittels der Computertastatur eingebbar sind (vgl. ISO-8859-15), müssen diese als JPG-Datei eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass dabei nur eine Datei eingefügt werden
kann. Die Abbildung bestimmt Ihre Marke. Geschützt ist also grundsätzlich die abgebildete Kombination und nicht die einzelnen Elemente für sich alleine oder
in anderen Kombinationen.
Dreidimensionale Marke
Dreidimensionale Marken bestehen aus einer dreidimensionalen Gestaltung. Dabei unterscheidet man Ausgestaltungen einer Waren- oder Verpackungsform
(Toblerone; Smarties-Verpackung) und Formen, die keinen Bezug zur Form der Verpackung oder der Ware aufweisen (z.B. Mercedes-Stern). Sollten Sie sich für eine
dreidimensionale Marke entscheiden, ist ausdrücklich dieser Markentyp anzuwählen und eine Abbildung anzufügen, aus welcher der dreidimensionale Charakter klar
ersichtlich ist. Dies kann durch eine perspektivische Abbildung oder Mehrfachabbildungen erreicht werden.
Weitere Markentypen
Neben den zwei- und dreidimensionalen Marken existieren weitere, unkonventionelle Markentypen. Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschliessend.
Möglich ist beispielsweise auch die Anmeldung einer konturlosen Farbmarke, eines bestimmten Musters oder eines Hologramms.
Bitte beachten Sie: Bei den Angaben zur Marke stehen nicht alle weiteren Markentypen zur Auswahl. Falls Sie einen dieser Markentypen anmelden möchten,
wählen Sie bitte als Markentyp "Bildmarke" und erfassen Sie unter "Allgemeines" -> "Bemerkungen" den gewünschten weiteren Markentyp.
Akustische Marke
Ist Ihre Marke ein Tonfolge, z.B. ein Jingle, so sind die akustischen Werte grafisch zu umschreiben (Darstellung in Notenschrift). Bei der Anmeldung
ist dieser Markentyp auszuwählen und anschliessend das Bild der Darstellung in Notenschrift anzufügen.
Bewegungsmarke
Mit diesem Markentyp kann eine Bewegung bzw. ein Bewegungsablauf geschützt werden. Bei der Anmeldung ist dieser Markentyp nicht wählbar. Wählen Sie
daher den Markentyp Bild- oder kombinierte Wort-/Bildmarke und fügen Sie anschliessend eine Abbildung ein, aus welcher der Bewegungsablauf klar
ersichtlich wird (z.B. mittels Abbildungen der einzelnen Bewegungssequenzen). Wichtig ist, dass Sie unter der Rubrik «Allgemeines» unter «Bemerkungen»
angeben, dass es sich um eine Bewegungsmarke handelt. Weiter ist dort anzugeben, innert welcher Dauer, Richtung und Art die Bewegung erfolgt.
Positionsmarke
Mit diesem Markentyp kann ein stets gleichbleibendes Zeichenelement an immer derselben Warenposition geschützt werden (bspw. der «Knopf im Ohr» bei
Plüschtieren). Bei der Anmeldung ist dieser Markentyp nicht wählbar. Wählen Sie daher den Markentyp Bild- oder kombinierte Wort-/Bildmarke und fügen Sie
anschliessend eine Abbildung ein, aus der klar hervorgeht, für welche Teile des dargestellten Objekts der Markenschutz beantragt wird (z.B. durch
Darstellung nicht geschützter Teile mittels einer gestrichelten Linie). Wichtig ist, dass Sie unter der Rubrik «Allgemeines» unter «Bemerkungen» angeben,
dass es sich um eine Positionsmarke handelt. Dort können Sie zudem mit Worten angeben, welches Zeichenelement Positionsschutz geniessen soll.