Waren- und Dienstleistungsliste
(muss in einer Amtssprache (D/F/I) verfasst sein, Englisch wird nicht akzeptiert)
Eine Marke ist nicht abstrakt, sondern nur für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen schützbar. Um eine Marke anmelden zu können, müssen deshalb in der Anmeldung die Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die Marke geschützt werden soll, angegeben werden.
Als Mitgliedsland des Abkommens von Nizza ist die Schweiz verpflichtet, die gemeinsame Klassifikation von Waren und Dienstleistungen, die sogenannte Nizza-Klassifikation, anzuwenden. Gemäss dieser Klassifikation werden Waren und Dienstleistungen entsprechend einheitlicher Kriterien in Klassen eingeteilt.